Am 30. Juni 2011 wurde das neue Thüringer Hundegesetz veröffentlicht (Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren) Für alle Hunde muss eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro bei Personenschäden haben. Alle Hundehalter müssen ihre Vierbeiner durch einen Tierarzt einen Chip zur Identifikation einpflanzen lassen. Besitzer von gefährlichen Hunden und/oder gefährlichen Hunderassen (lt. Gesetz sind dies: Pittbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen) benötigen einen “Hundeführerschein” (Nachweis der Sachkunde und Zuverlässigkeit). Das Halten von gefährlichen Tieren ist erlaubnispflichtig. |